Übernachtung im Womo auf öffentlichen Straßen…


… kann teuer werden !

Wikipedia: Parken Wohnmobile

In Deutschland wird häufig in Wohnmobilen übernachtet, die auf einem öffentlichen Parkplatz oder am Straßenrand geparkt sind. Damit bewegt man sich in einer rechtlichen Grauzone: Zwar dürfen Wohnmobile wie andere Kraftfahrzeuge auch im Rahmen der Vorschriften der StVO (ohne Befristung wie bei Anhängern) geparkt werden; dies ist zulässiger Gemeingebrauch. Das Übernachten im geparkten Wohnmobil kann jedoch, wenn es nicht nur zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit dient, als unerlaubte Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes betrachtet werden.

Noch mehr?

ARAG: Übernachten im Wohnmobil nicht überall erlaubt

So bequem es auch ist, sein Bett im eigenen Wohnmobil immer dabei zu haben: ARAG Experten informieren, dass es nicht immer und überall erlaubt ist, im Wagen zu übernachten. Dabei verweisen sie auf einen Fall auf Sylt, in dem ein Feriengast nach einem Glas Wein zuviel einfach auf dem öffentlichen Parkplatz vor dem Restaurant stehen blieb und sich im Wohnmobil aufs Ohr legte. Die Polizei, die ihn am nächsten Morgen unsanft weckte, stellte ihm ein Bußgeldbescheid über 35 Euro aus. Ihre Begründung: Verstoß gegen das Landesnaturschutzgesetz. Der Wohnmobil-Besitzer legte Widerspruch ein, weil er von dem Verbot nichts gewusst habe. Doch die Richter kannten kein Pardon mit dem nächtlichen Parksünder: Laut Landesnaturschutzgesetz dürfen Zelte und andere so genannte bewegliche Unterkünfte nur auf dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Auch der übermäßige Alkoholkonsum sei hierbei kein Argument. Es würde sich nur dann um ein zulässiges vorübergehendes Parken auf öffentlichen Parkplätzen handeln, wenn sich der Fahrer mit einem kurzen Nickerchen von einer langen Fahrt erholen wolle (OLG Schleswig-Holstein, AZ: 1 Ss Owi 33/02).

Nicht zu fassen, oder?
Also aufpassen!